Verlaengerung der Gewaehrleistung ab Januar 2022
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Gebrauchtwagen: Schutz vor Mängeln um halbes Jahr verlängert

Das Gewährleistungsrecht wurde am 1. Januar 2022 zugunsten der Käufer geändert. So wurde der Zeitraum, in dem vermutet wurde, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Auf Verschleißteile ist die Regelung nicht anwendbar (hilfreich: die ADAC-Liste zur Abgrenzung Mangel / Verschleiß). Möchte der Verkäufer die Gewährleistungsfrist von zwei auf ein Jahr verkürzen, muss dies mit einem ausdrücklichen und gesonderten Hinweis im Kaufvertrag festgehalten werden.

Gebrauchtwagenkäufer werden sich allerdings auf höhere Preise einstellen müssen, da die Verlängerung der Gewährleistung für Händler ein höheres Risiko bedeutet. Vor allem ältere Modelle werden hierdurch unattraktiver und dürften in Zukunft seltener auf den Verkaufshöfen vorzufinden sein.

01.02.2022 | Bild: Jorik Kleen auf Unsplash

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