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Gefälschte KBA-Bußgelder: Behörde warnt vor Betrug

28.9.2026, Foto: ptra/Pixabay

Betrüger verschicken gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Behörde stellt klar: Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße.

Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor Phishing-Nachrichten, die den Eindruck einer amtlichen Zahlungsaufforderung erwecken. Empfänger sollen angebliche Geldstrafen für Verkehrsverstöße bezahlen oder persönliche Daten übermitteln. Solche Schreiben stammen nicht vom KBA.

Die Behörde betont ausdrücklich, dass sie keine Zahlungsaufforderungen wegen begangener Verkehrsverstöße verschickt. Wer eine entsprechende Nachricht im Namen des KBA erhält, kann sie daher ignorieren. Für die Ahndung von Verkehrsverstößen ist das Kraftfahrt-Bundesamt nicht zuständig.

Betrüger wollen Geld und persönliche Daten

Die Täter versuchen nicht nur, ihre Opfer zu einer Zahlung zu bewegen. Teilweise sollen Empfänger auch personenbezogene Daten bestätigen, Angaben zu amtlichen Dokumenten machen oder Unterlagen hochladen. Andere Nachrichten enthalten Links, über die angebliche Behördenvorgänge bearbeitet werden sollen.

Nach Angaben des KBA geht es bei diesen Phishing-Nachrichten vor allem darum, folgende Informationen abzugreifen:

  • persönliche Daten
  • Zahlungsinformationen
  • Zugangsdaten
  • Angaben zu offiziellen Dokumenten

Das KBA warnt außerdem davor, unbekannte Anhänge zu öffnen. Bei früheren gefälschten Bußgeldbescheiden konnte nicht ausgeschlossen werden, dass ein enthaltener Link Schadsoftware verbreitet.

KI macht gefälschte Schreiben glaubwürdiger

Phishing-Nachrichten sind nicht immer sofort an fehlerhaftem Deutsch oder einer schlechten Gestaltung zu erkennen. Laut KBA werden sie durch den Einsatz künstlicher Intelligenz zunehmend professioneller erstellt.

Ein Behördenname, ein Logo oder ein offizielles Design reichen daher nicht aus, um die Echtheit eines Schreibens zu belegen. Auch scheinbar passende Absenderadressen und Domains können gefälscht oder täuschend ähnlich gestaltet sein. Das KBA empfiehlt deshalb, unerwartete Nachrichten grundsätzlich kritisch zu prüfen.

So sollten Empfänger reagieren

Wer eine unerwartete Zahlungsaufforderung im Namen des KBA erhält, sollte:

  • keine Zahlung leisten,
  • nicht auf enthaltene Links klicken,
  • keine unbekannten Anhänge öffnen,
  • keine persönlichen Daten übermitteln,
  • keine Ausweis- oder Fahrzeugdokumente hochladen,
  • und die Behörde ausschließlich über offizielle Kontaktdaten ansprechen.

Die klare Empfehlung des KBA lautet: Im Zweifel nicht den Anweisungen folgen, sondern bei der vermeintlich handelnden Behörde nachfragen.

Quelle: KBA

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