E-Auto-Akku verliert Kapazität: Gericht verneint Sachmangel
26.8.2026, Foto: Karsten Paulick/Pixabay
Ein schwächer werdender Akku berechtigt Käufer eines gebrauchten Elektroautos nicht automatisch zur Rückgabe. Das zeigt ein Urteil des OLG Celle.
Die Reichweite und Batteriekapazität eines Elektroautos können mit zunehmendem Alter nachlassen. Das allein macht einen gebrauchten Stromer nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle noch nicht mangelhaft.
Das Gericht entschied am 2. Juli 2026, dass die altersbedingte Abnahme der Batteriekapazität keinen Sachmangel darstellt, wenn sie dem Stand der Technik entspricht. Die Berufung einer Käuferin, die eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags verlangte, blieb erfolglos. Das Aktenzeichen lautet 7 U 85/24.
Auf den Zustand des konkreten Akkus kommt es an
Das Urteil bedeutet nicht, dass Käufer jeden Kapazitätsverlust akzeptieren müssen. Der Leitsatz bezieht sich ausdrücklich auf eine altersbedingte Abnahme, die dem Stand der Technik entspricht.
Ob bei einem gebrauchten Elektroauto tatsächlich ein Sachmangel vorliegt, lässt sich deshalb nicht allein anhand einer geringeren Reichweite beurteilen. Maßgeblich ist zunächst, ob der Batteriezustand noch dem technisch zu erwartenden Zustand entspricht.
Das OLG Celle bestätigte im entschiedenen Fall die Abweisung der Klage durch das Landgericht Lüneburg. Eine Revision ließ das Gericht nach der veröffentlichten Entscheidung nicht zu.
Das sollten Käufer vor dem Kauf klären
Wer einen gebrauchten Stromer kaufen möchte, sollte sich nach Möglichkeit einen aktuellen Nachweis zum Zustand der Hochvoltbatterie zeigen lassen. Außerdem sollte geklärt werden, ob noch eine Batteriegarantie besteht und welche Bedingungen dafür gelten.
Ist eine bestimmte Mindestreichweite für den geplanten Einsatz unverzichtbar, sollte dieser Punkt vor Vertragsabschluss ausdrücklich angesprochen werden. Ob eine solche Angabe rechtlich verbindlich vereinbart werden kann, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Unsere Einschätzung
Das Urteil schafft keine pauschale Freigabe für schwache oder defekte Akkus. Es stellt lediglich klar, dass ein technisch üblicher altersbedingter Kapazitätsverlust für sich genommen noch keinen Sachmangel begründet.
Für Gebrauchtwagenkäufer bleibt deshalb entscheidend, den tatsächlichen Zustand der Batterie vor dem Kauf möglichst objektiv prüfen zu lassen. Eine geringere Reichweite kann völlig normal sein. Sie kann aber auch Anlass für eine genauere Untersuchung geben.
Quellen: OLG Celle, Urteil vom 2. Juli 2026, Az. 7 U 85/24







