Tanken soll billiger werden: 17-Cent-Rabatt startet im Oktober
19.9.2026, Foto: Peter Jochim/Pexels
Tanken soll ab Oktober günstiger werden. Bund und Länder haben eine befristete Steuersenkung für Benzin und Diesel beschlossen. Rechnerisch beträgt die Entlastung rund 17 Cent je Liter.
Nach den jüngsten Rekordpreisen an den Tankstellen reagieren Bund und Länder mit einem neuen Entlastungspaket. Der Bund senkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent je Liter. Einschließlich Umsatzsteuer summiert sich die Steuerentlastung auf rund 17 Cent pro Liter.
Das Paket soll zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden. Insgesamt sollen Bürger und Unternehmen um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Die Bundesländer tragen davon 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag.
So viel lässt sich beim Tanken sparen
Wer 50 Liter tankt, würde bei einer vollständigen Weitergabe der Steuerentlastung rechnerisch 8,50 Euro sparen. Bei einer 60-Liter-Tankfüllung wären es 10,20 Euro.
Die tatsächlichen Preise an den Tankstellen werden allerdings weiterhin vom Markt bestimmt. Die 17 Cent sind die steuerliche Entlastung je Liter und keine Garantie dafür, dass jeder Kraftstoffpreis am 1. Oktober exakt um diesen Betrag fällt.
Die Bundesregierung verweist auf Untersuchungen der Monopolkommission und des Bundeskartellamts zum vorherigen Tankrabatt im Mai und Juni 2026. Danach sei die damalige Energiesteuersenkung weitgehend bei den Verbrauchern angekommen.
Steuersenkung gilt nur bis Jahresende
Der neue Tankrabatt ist zunächst befristet. Die Energiesteuer soll vom 1. Oktober bis Ende Dezember 2026 gesenkt werden. Was anschließend mit der Steuerentlastung geschieht, erläutert die Regierungsmitteilung nicht.
Als nächsten Schritt plant der Bund Gespräche mit der Mineralölwirtschaft über einen vorübergehenden Spritpreisdeckel. Dieser soll spätestens zum 1. Januar 2027 eingeführt werden und sich an Modellen aus Luxemburg oder Belgien orientieren. Konkrete Angaben zur Berechnung der möglichen Preisobergrenze enthält die Veröffentlichung noch nicht.
Die Versorgungssicherheit müsse bei einer solchen Regelung gewährleistet bleiben. Zugleich sollen nach dem Willen der Bundesregierung missbräuchliche Preisaufschläge verhindert werden.
Quelle: Bundesregierung







