VW-Rückruf: Geschwindigkeitsbegrenzung fehlt
15.8.2026, Foto: Simon/Pixabay
Volkswagen ruft eine überschaubare Anzahl der Modelle Caravelle und Transporter zurück. Aufgrund eines Programmierfehlers fehlt bei den betroffenen Fahrzeugen die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 112 km/h. In Deutschland umfasst die Aktion nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) 54 Fahrzeuge.
Diese VW-Modelle sind betroffen
Der Rückruf betrifft VW Transporter und Caravelle aus dem Produktionszeitraum vom 9. September bis zum 18. Dezember 2025.
| Betroffene Modelle | Produktionszeitraum |
|---|---|
| VW Transporter | 9. September 2025 – 18. Dezember 2025 |
| VW Caravelle | 9. September 2025 – 18. Dezember 2025 |
Weitere Einschränkungen, etwa auf bestimmte Motorisierungen, Antriebsarten oder Ausstattungsvarianten, hat Volkswagen laut KBA nicht angegeben.
Programmierfehler verhindert Geschwindigkeitsbegrenzung
Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes fehlt bei den betroffenen Fahrzeugen aufgrund eines Programmierfehlers die Begrenzung auf 112 km/h. Zur Behebung des Fehlers sind Softwareanpassungen vorgesehen.
Weltweit umfasst die Rückrufaktion nach Angaben des KBA 509 potenziell betroffene Fahrzeuge. Davon entfallen 54 Exemplare auf Deutschland. Volkswagen führt die Rückrufaktion unter dem Herstellercode 23RP. Die KBA-Referenznummer lautet 16827R. Im KBA-Eintrag ist für Rückfragen die Telefonnummer 0800 8655792436 angegeben.
Quellen: KBA







